AGBs

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Für Coaching und Seminare zur Vorbereitung auf eine Medizinisch Psychologische Untersuchung (MPU) sowie sonstigen individuellen Beratungsleistungen des MPU-Institut-Berlin – vertreten durch – MA Psychologie Sandra De Matteis – Pillnitzer Landstraße 159 – 01326 Dresden – Tel: 0162-4077414 nachstehend Veranstalter genannt

Geltungsbereich

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des Veranstalters nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend “Teilnehmer” genannt.

Es gelten die bei Vertragsabschluss geltenden aktuelle Version der Geschäftsbedingungen

Vertragsgegenstand

Der Veranstalter bietet Einzel-Coaching und Gruppen-Seminare an, eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von dem Veranstalter unter anderem in seinen Geschäftsräumen, seiner Internetpräsenz und von diesem sonstig genutzten Medien bekannt gegeben.

Grundlegender Gegenstand des Vertrages/Aufgabenbezeichnung:

Insbesondere wird vereinbart:

  1. Teilnahmebedingungen an Gruppenseminare
  2. Teilnahmebedingungen an psychologische Einzelgespräche
  3. Teilnahmebedingungen an individuelle Beratungsgespräche
  4. Vollmacht- und Schweigepflichtentbindung zur Einsicht in die Führerscheinakte, Krankenakte sowie sämtlichen Schriftverkehr hinsichtlich aller verkehrs- und strafrechtlichen Fragen.
  5. Teilnahmebedingungen für erforderliche Laboruntersuchungen (Screenings)

Zustandekommen des Vertrages

Ein Vertrag mit dem Veranstalter kommt zustande, durch die Übermittlung und Bestätigung der ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmeerklärung auf dem Postweg, per Fax, per elektronische Post oder durch mündliche Absprache und anschließendem Nachreichen einer schriftlichen Teilnahmeerklärung.

Die Teilnahmeerklärung ist verbindlich und kann nur nach Absprache mit dem Veranstalter gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100,00 EUR für gegenstandslos erklärt werden.

Der Veranstalter behält sich vor, bis eine Wochen vor Veranstaltungsbeginn, die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu verschieben,

Das Rücktrittsrecht besteht für den Veranstalter jedoch nur, wenn er dem Teilnehmer ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat.

Vertragsdauer und Vergütung

Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt und bedarf immer der Schriftform

Zahlungsmodalitäten: Die Teilnahmevergütung richtet sich nach der vertraglichen Preisvereinbarung und ist vor Beginn der Beratung zu entrichten.

Der Teilnehmer kann per Überweisung

Rechnung

Barzahlung
seiner Zahlungspflicht nachkommen.

Ratenzahlungen werden ggf. gesondert vertraglich geregelt.

Sämtliche Zahlungen sind 7 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig, spätestens aber vor dem Beratungsbeginn. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Veranstalter ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2 % – über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz- Überleitungsgesetz – zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

AGB MPU-Institut-Berlin

  1. 4.4  Alle Gebühren die dem Teilnehmer durch Labor- oder Gutachterkostenkosten entstehen, sind nicht durch die Teilnahmegebühr des Veranstalters abgedeckt sondern durch den Teilnehmer selbst zu begleichen.
  2. 4.5  Sämtliche Leistungen des Veranstalters verstehen sich inkl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.

5. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen

  1. 5.1  Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer.
  2. 5.2  Werden einzelne Leistungen durch einen Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behält sich der Veranstalter vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen.
  3. 5.3  Unterbricht der Teilnehmer eigenmächtig die Beratung über einen längeren Zeitraum von 4 Wochen, kann der Veranstalter den Beratungsvertrag nach schriftlicher Kündigungsandrohung einseitig fristlos kündigen.
  4. 5.4  Im Krankheitsfalle (ist durch ein Attest nachzuweisen) oder bei dem Vorliegen höherer Gewalt stellt der Veranstalter die vereinbarte Leistung nicht in Rechnung.
  5. 5.5  Bei Verhinderung vereinbarter Termine ist spätestens 24 Stunden vorher der Termin abzusagen, andernfalls ist das MPU- Institut berechtigt den versäumten Termin mit 85,-€ pro Stunde zu berechnen.

6. Allgemeine Teilnahmebedingungen

  1. 6.1  Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Ermahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der Guten Sitten verhält, so dass kein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.
  2. 6.2  Der Seminarleiter/Coach/Trainer/Psychologe ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.
  3. 6.3  Mit Vertragsunterzeichnung unterschreibt der Teilnehmer eine Haftungsfreizeichnung bezüglich Personen- und Sachschäden aufgrund der Teilnahme am Seminar/Coaching/Training.
  1. 6.5  Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.
  2. 6.6  Vor der Veranstaltung muss der Seminarleiter/Coach/Trainer/Psychologe des Veranstalters über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit der entsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.
  3. 6.7  Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.
  1. Verschwiegenheitspflicht Der Veranstalter und Teilnehmer verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle Inhalte der Beratung gemäß dem Datenschutzgesetz Stillschweigen zu bewahren.
  2. Haftung
  1. 8.1  Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.
  2. 8.2  Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
  3. 8.3  Der Veranstalter haftet in seinen Räumen oder andere Veranstaltungsräume nicht für den Verlust der Garderobe und anderen Gegenständen.

Stand der AGB ist August 2016